Anlaufstellen zum Diskriminierungsschutz für Migrantinnen und Migranten
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Im Rahmen des kantonalen Integrationsprogramms hat das Migrationsamt des Kantons Thurgau sechs Anlaufstellen für Diskriminierungsfragen eingerichtet. Das niederschwellige Angebot richtet sich an Migrantinnen und Migranten, die dort beraten und an die richtigen Stellen verwiesen werden.
Das Integrationsprogramm des Kantons Thurgau (KIP) 2014–2017 wurde aufgrund eines breit abgestützten Prozesses erarbeitet. Es umfasst Projekte und Vorhaben, die an das erste Integrationsprogramm 2008–2013 anknüpfen. Die kantonale Fachstelle Integration koordiniert deren Umsetzung. Wichtiger Bestandteil des Thurgauer KIP 2014–2017 sind die Kompetenzzentren Integration. Dort erhalten Migrantinnen und Migranten niederschwellige Beratung zur Alltagsbewältigung, zum Deutscherwerb sowie zur beruflichen und sozialen Integration.
Nun hat die kantonale Fachstelle Integration in den vier Kompetenzzentren und in zwei kommunalen Fachstellen Integration eine weitere Vorgabe des Bundes umgesetzt. Neu können Migrantinnen und Migranten an den bestehenden Standorten bei Bedarf ein Beratungsangebot zu Diskriminierungsfragen in Anspruch nehmen und nötigenfalls an geeignete Stellen weitergeleitet werden. Die bestehenden Mitarbeitenden der Kompetenzzentren und Fachstellen wurden eigens für die neue Aufgabe geschult.
www.migrationsamt.tg.ch
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