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Neuer Anlauf für niederschwelliges Ausbildungsangebot

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Für leistungsschwache Jugendliche soll im Kanton Thurgau ein niederschwelliges Ausbildungsangebot im ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Nach der grossrätlichen Rückweisung eines ersten Vorschlags traf der Regierungsrat verschiedene Zusatzabklärungen zur Ausgestaltung einer Ausbildung für Jugendliche, die den Ansprüchen einer beruflichen Grundbildung mit Berufsattest (EBA) nicht gerecht werden. In einer Ergänzung zur früheren Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die Berufsbildung und die Mittelschulen schlägt der Regierungsrat dem Grossen Rat die Schaffung der entsprechenden Rechtsgrundlagen vor.

«Die in der Botschaft vom 27. Oktober 2015 vorgeschlagene Benennung ‚Kantonales Attest‘ hat von verschiedenen Seiten zu Kritik geführt», schreibt der Regierungsrat in der Zusatzbotschaft. Insbesondere der Begriff «Attest» habe Verwirrung gestiftet. Nach der Rückweisung durch den Grossen Rat hat der Regierungsrat nochmals eine Gesamtprüfung vorgenommen und schlägt vor, neu auf eine explizite Namensnennung zu verzichten. Deshalb schreibt er in der Zusatzbotschaft konsequent von einem niederschwelligen Ausbildungsangebot. Dieses Vorgehen wird auch vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) unterstützt, das die Ausgestaltung des niederschwelligen Ausbildungsangebots in der vorliegenden Form als valables Instrument bezeichnet, um das Vorhaben einer möglichen Integration von Jugendlichen in den ersten Arbeitsmarkt anzugehen.

Der Grund zur Schaffung eines solchen Angebotes ist der Mangel einer geeigneten Ausbildungsmöglichkeit für schwächere Schülerinnen und Schüler. Für Jugendliche, die weder für eine Praxisausbildung im Behindertenbereich noch für eine Sonderschulung und mangels Migrationshintergrund auch nicht in ein Integrationsangebot aufgenommen werden und schliesslich auch nicht die Voraussetzungen für eine EBA erfüllen, besteht bis anhin keine angemessene Ausbildungsmöglichkeit.

Das vorgeschlagene niederschwellige Ausbildungsangebot dauert zwei Jahre und umfasst ein Wochenpensum von vier Tagen in einem Betrieb und einem Tag in der Berufsfachschule.  Der Hauptunterschied zur früheren Anlehre besteht darin, dass bei der vorgeschlagenen Lösung keine Schlussprüfung mit Prüfungsexperten erfolgt. Das Ausbildungsangebot wird mit einer Kompetenzbestätigung des Lehrbetriebs und einem Abschlusszeugnis der Berufsfachschule abgeschlossen.

Grundlage für das niederschwellige Ausbildungsangebot ist eine Anstellung durch einen Betrieb. Erst mit einer solchen Anstellung entsteht der Anspruch auf schulischen Unterricht. Mit der vorgesehenen Präsenzzeit von vier Tagen pro Woche im Betrieb liegt das Hauptaugenmerk auf der praktischen Ausbildung am Arbeitsplatz. Beim schulischen Unterricht steht die Grundbildung im Zentrum. Die Aufnahme eines Auszubildenden gewährt einem Betrieb die Möglichkeit, einfache Arbeiten zu lehren und eine Person in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Spezielle Kenntnisse oder Unterstützungsmassnahmen, die über jene für Lernende für eidgenössische Grundbildungen hinausgehen, sind nicht notwendig.

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