Gesamterneuerungswahlen der Behörden der Schulgemeinden für die Amtsdauer 2017 - 2021
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Die Gesamterneuerungswahlen der Behörden der Schulgemeinden für die Amtsdauer 2017 — 2021 haben in der Zeit vom 27. November 2016 bis 28. Mai 2017 stattzufinden; allfällige zweite Wahlgänge sind spätestens bis zum 2. Juli 2017 durchzuführen. Dieser Beschluss gilt nicht für die Mitglieder der Schulkommissionen in Politischen Gemeinden, die Aufgaben der Schulgemeinden erfüllen.
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