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Einführung Fachmatura Pädagogik in Frauenfeld

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Ab August 2016 ist es an der Kantonsschule Frauenfeld möglich, die Fachmatura Pädagogik zu absolvieren. Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen dementsprechend angepasst.

Einführung Fachmatura Pädagogik in Frauenfeld

Ab August 2016 ist es an der Kantonsschule Frauenfeld möglich, die Fachmatura Pädagogik zu absolvieren. Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen dementsprechend angepasst.

 

Im Kanton Thurgau wurde bisher auf die Einführung der Fachmaturität Pädagogik bewusst verzichtet, da der Kanton ein anderes Konzept verfolgte. Dieses sieht als Regelzugang zur Pädagogischen Hochschule eine gymnasiale Maturität vor. Nach der Einführung der Fachmaturität Pädagogik in den umliegenden Kantonen musste die Lage neu beurteilt werden, da der Kanton verpflichtet ist, den Zugang zu höheren Ausbildungen, die er nicht selbst anbietet, offen zu halten und damit auch das Schulgeld zu übernehmen.
Mit der Einführung der Fachmaturität Pädagogik an der Kantonsschule Frauenfeld kann diese Ausbildung nun kantonsintern angeboten werden.
Die Fachmatura Pädagogik ist auf eine Klasse pro Jahrgang beschränkt. Die Kosten pro Jahr dürfen sich laut dem Regierungsrat auf maximal 140 000 Franken belaufen. Im Anschluss an die dreijährige Ausbildung mit Abschluss Fachmittelschulausweis steht ein viertes Ausbildungsjahr offen, das zur Fachmatura führt. Dieses ist neu neben den Fachrichtungen Gesundheit, Soziale Arbeit sowie Kommunikation und Information auch in Pädagogik möglich.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterstützt die Teilrevision der Berufsmaturitätsverordnung des Bundes grundsätzlich, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt. Geändert werden soll Artikel 23 über die im Rahmen der Berufsmaturitätsprüfung anerkannten Fremdsprachendiplome. Der Regierungsrat fordert jedoch im Sinne der kantonalen Bildungshoheit, den Kantonen die Freiheit zu lassen, ob sie in ihren Schulen Fremdsprachendiplome anstatt den «normalen» Unterricht bzw. die schulinternen Prüfungen anbieten oder nicht. Den Kantonen müsse es überdies möglich sein, selbstständig darüber entscheiden zu können, wie sie bereits erbrachte Lernleistungen anrechnen wollen. Durch die Verordnungsänderung soll gesetzlich verankert werden, dass sowohl genügende als auch ungenügende Leistungen aus den anerkannten
Fremdsprachendiplomen an der Diplomprüfung in Noten umgerechnet werden und die Noten generell vom Kriterium des Bestehens (bestanden oder nicht bestanden) entkoppelt werden.

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