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Schweizer Teilnahmen an EU-Bildungs- und Jugendprogrammen regeln

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Der Thurgauer Regierungsrat stimmt der Totalrevision der Verordnung über die Beiträge für Schweizer Teilnahmen an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU sowie für das Schweizer Haus in Paris im Grundsatz zu. Er lehnt es allerdings ab, dass der Bundesrat mit der Anpassung von Verordnungen darauf reagiert, dass die Teilnahme der Schweiz am Bildungsprogramm «Erasmus für alle» sistiert worden ist.

Schweizer Teilnahmen an EU-Bildungs- und Jugendprogrammen regeln

Der Thurgauer Regierungsrat stimmt der Totalrevision der Verordnung über die Beiträge für Schweizer Teilnahmen an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU sowie für das Schweizer Haus in Paris im Grundsatz zu. Er lehnt es allerdings ab, dass der Bundesrat mit der Anpassung von Verordnungen darauf reagiert, dass die Teilnahme der Schweiz am Bildungsprogramm «Erasmus für alle» sistiert worden ist.

Die Totalrevision der Verordnung hat zum Zweck, die Form der Beteiligung der Schweiz an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU zu regeln. Zudem sollen klare Verfahrensvorgaben für die Unterstützung festgelegt werden. Der Regierungsrat erachtet es insbesondere als sinnvoll, dass die revidierte Verordnung sowohl für die Teilnahme der Schweiz als Drittstaat als auch für den Fall einer erneuten Assoziierung konzipiert wurde. Dies lässt Raum für jegliche bilaterale Entwicklung mit der Europäischen Union. Ebenso wird positiv bewertet, dass keine neuen Fördertatbestände geschaffen werden.
Die EU hat die Verhandlungen über die Teilnahme am Bildungsprogramm «Erasmus für alle» sistiert, nachdem das Schweizer Stimmvolk im Februar 2014 die Masseneinwanderungsinitiative
angenommen hat. Der Regierungsrat erachtet es als nicht richtig, dass der Bundesrat auf diese Sanktion der EU mit der Anpassung von Verordnungen reagiert.
Seit der Annahme der Initiative hat sich am bilateralen Vertragsverhältnis zur EU nichts gerändert. Weder die Schweiz noch die EU hat bis anhin einen oder mehrere Verträge des bilateralen Vertragswerks gekündigt. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn der Bundesrat auf die Strafaktion der EU mit der Aufforderung um Einhaltung der nach wie vor geltenden Staatsverträge reagiert hätte.

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