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Lehrplanvorlage 21 genehmigt

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Der Regierungsrat hat die sprachlich und redaktionell bereinigte Schlussfassung des Lehrplans 21 der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz D-EDK) vom März 2015 als Grundlage für die kantonalen und lokalen Einführungsarbeiten genehmigt. Auf dieser Basis werden durch breit abgestützte Arbeitsgruppen nun die ergänzenden kantonalen Bestimmungen erarbeitet, dem Regierungsrat vorgelegt und anschliessend in die kantonale Vernehmlassung gegeben.

Lehrplanvorlage 21 genehmigt

Der Regierungsrat hat die sprachlich und redaktionell bereinigte Schlussfassung des Lehrplans 21 der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) vom März 2015 als Grundlage für die kantonalen und lokalen Einführungsarbeiten genehmigt. Auf dieser Basis werden durch breit abgestützte Arbeitsgruppen nun die ergänzenden kantonalen Bestimmungen erarbeitet, dem Regierungsrat vorgelegt und anschliessend in die kantonale Vernehmlassung gegeben.

Zu den kantonalen Bestimmungen des Lehrplans 21 gehören insbesondere die Erarbeitung der Stundentafeln, die kantonsspezifischen Ergänzungen und Anpassungen in den Fachbereichslehrplänen (z.B. Fremdsprachenkonzept, Thurgauerlied, etc.) sowie in Ergänzung zu den Notenzeugnissen weitere Beurteilungsinstrumente. Dabei wird darauf geachtet, dass der neue Thurgauer Lehrplan nicht mit zusätzlichen Inhalten und Kompetenzen überfrachtet wird. Den Lehrpersonen und Schulteams sollen Freiräume für eigene Unterrichtsvorhaben oder Schulprojekte gewährt werden. Nach der Vernehmlassung in der ersten Jahreshälfte 2016 ist die Genehmigung der kantonalen Bestimmungen für Herbst 2016 vorgesehen.
Der Regierungsrat anerkennt die von der D-EDK erfolgte Straffung und Fokussierung im Rahmen der Überarbeitung des Lehrplans und sieht die Thurgauer Vernehmlassungsanliegen weitgehend erfüllt. Neben der inhaltlichen Präzisierung und Weiterentwicklung der Bildungsziele für den gesamten Volksschulbereich beinhaltet die Lehrplanvorlage insbesondere Neuerungen in den Bereichen «Berufliche Orientierung», «Medien und Informatik» sowie in «Natur, Mensch, Gesellschaft».
In den Thurgauer Schulen tritt der Lehrplan 21 voraussichtlich ab Schuljahr 2017/18 in Kraft. Gesteuert von den lokal Verantwortlichen – den Schulbehörden und Schulleitungen – wird der Lehrplan in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Volksschule und der Pädagogischen Hochschule Thurgau während einer vierjährigen Einführungsphase fachbezogen angewendet. Die dafür notwendigen Weiterbildungsmassnahmen sollen in planbaren Schritten erfolgen. Den Bedarf dafür legt jede Schulgemeinde im Rahmen der kantonalen Vorgaben und Angebote selbständig fest.

Weiterführende Informationen ...»

Offizielle Website Lehrplan 21 ...»

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