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Keine Einschränkung für Jokertage

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Pro Jahr sollen Schüler zwei Tage unbegründet freinehmen dürfen, auch zur Ferienverlängerung. Hierzu die Botschaftzum Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Volksschule.

Keine Einschränkung für Jokertage

Pro Jahr sollen Schüler zwei Tage unbegründet freinehmen dürfen, auch zur Ferienverlängerung.

Thurgauer Zeitung, 9. März 2015: «Keine Einschränkung für Jokertage»  ...»

Die Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat TG:
Botschaft_Aenderung_Gesetze_Volksschule  [PDF, 227 KB]

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