Ein Ja mit Einschränkungen zur neuen Kulturbotschaft des Bundes
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Im Grundsatz begrüsst der Regierungsrat des Kantons Thurgau die Botschaft des Bundes zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016 - 2019. Zu mehreren Punkten äussert er sich aber kritisch bis ablehnend.
Ein Ja mit Einschränkungen zur neuen Kulturbotschaft des Bundes
Im Grundsatz begrüsst der Regierungsrat des Kantons Thurgau die Botschaft des Bundes zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016 - 2019. Zu mehreren Punkten äussert er sich aber kritisch bis ablehnend.
Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung für jeweils mehrere Jahre eine Botschaft zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes und formuliert darin die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes. Gemäss der vorliegenden Kulturbotschaft soll die Förderpolitik des Bundes in den nächsten Jahren auf die drei Handlungsachsen «kulturelle Teilhabe», «gesellschaftlicher Zusammenhalt» sowie «Kreation und Innovation» ausgerichtet werden. Im Weiteren soll die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden in der Kulturpolitik intensiviert werden. Zur Umsetzung in den Jahren 2016 - 2019 sieht der Bund Finanzmittel in der Höhe von fast 900 Millionen Franken vor.
Der Regierungsrat erachtet die neue Kulturbotschaft mit ihrer Analyse und den daraus abgeleiteten Herausforderungen, Themenfeldern und Massnahmen als klar strukturiert und gut lesbar. Die Themen seien aktuell, gut präsentiert und fundiert. Es handle sich um realitätsnahe Themen, wie sie grundsätzlich auf allen Ebenen der Kulturförderung anzutreffen seien. Allerdings vermisst der Regierungsrat einen klaren Bezug zu den Kantonen, insbesondere zur Kulturhoheit der Kantone. Er begrüsst es, wenn der Bund im Sinne einer wirkungsvollen Kulturförderung koordinierende Aufgaben übernimmt, das Lancieren einer nationalen Kulturpolitik hingegen stellt er in Frage.
Bezüglich Finanzen stellt er fest, dass der Bund höhere Beiträge für die Kulturförderung einplane. Zugleich stellt er aber fest, dass die Beiträge an die Denkmalpflege nach wie vor zu niedrig seien. Zustimmung findet auch, dass die kulturelle Teilhabe, also die musikalische Bildung, Leseförderung, Kunstvermittlung sowie die Laien- und Volkskultur, gesetzlich neu abgestützt werden soll. Dem Bundesamt für Kultur rät der Regierungsrat, den Kontakt mit den Kantonen zu vertiefen, anstatt unbestimmte Diskussionsgremien zu fördern.
Ausserdem wünscht er sich, dass der Bund seine Preisvergabepolitik hinsichtlich Anzahl der Preise pro Kultursparte, Häufigkeit der Vergabe und Dotation grundsätzlich überdenkt. Die Flut von Preisen entwerte sowohl die Preisträgerinnen und -träger sowie die Preise selber. Positiv vermerkt der Regierungsrat, dass das Bundesamt für Kultur bestrebt ist, mit den Kantonen einen Dialog zu führen. Auch seien die Themen des «nationalen Kulturdialogs» behandelt und im Gegensatz zur letzten Kulturbotschaft spürbar.
Dennoch sei die Botschaft zu wenig in Bezug zu den Kantonen gesetzt und es gehe aus ihr nicht klar hervor, inwiefern die Kantone Teil des Ganzen bildeten.
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