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Einsparungen im Bereich Volksschule gemäss LÜP beschlossen

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Mit Änderungen der entsprechenden Verordnungen hat der Regierungsrat im Bereich der Volksschule jährliche wiederkehrende Einsparungen beschlossen. 2015 werden rund 1,4 Millionen Franken eingespart, ab 2016 sind es jährlich rund vier Millionen. Dies gemäss den Vorschlägen im Rahmen der Überprüfung des Leistungskatalogs der kantonalen Verwaltung (LÜP).

Einsparungen im Bereich Volksschule gemäss LÜP beschlossen

Mit Änderungen der entsprechenden Verordnungen hat der Regierungsrat im Bereich der Volksschule jährliche wiederkehrende Einsparungen beschlossen. 2015 werden rund 1,4 Millionen Franken eingespart, ab 2016 sind es jährlich rund vier Millionen. Dies gemäss den Vorschlägen im Rahmen der Überprüfung des Leistungskatalogs der kantonalen Verwaltung (LÜP).

Die Änderungen betreffen die Verordnung zum Gesetz über Beitragsleistungen an die Schulgemeinden sowie die Verordnung über die Volksschule. Die grösste Einsparung, nämlich 4,2 Millionen Franken, ergibt sich durch die Veränderung des Eckwertes der Klassengrösse bei der Berechnung der Besoldungspauschale für die Sekundarstufe I.
Die beitragstechnische Klassengrösse erhöht sich ab dem Jahr 2015 von 20 auf 21 Schülerinnen und Schüler, entspricht damit derjenigen der Primarstufe und liegt aber immer noch unter den 24 Schülerinnen und Schülern, die gemäss Gesetzgebung in der Regelklasse anzustreben ist. Nur eine geringe Entlastung für den Kanton bringt der Einbau von Pauschal- und Direktzahlungen zum Beispiel für die Weiterbildung von Lehrpersonen oder für die Einführung des Lehrplans 21 an die Schulgemeinden. Mit der Erhöhung von 50 Franken je Stufe sollen insbesondere der administrative Aufwand verringert und die Eigenverantwortung der Schulgemeinden verstärkt werden. Für 2015 ergibt sich eine Einsparung für den Kanton von knapp 800 000 Franken, für 2016 von rund 300 000 Franken. Im Jahr 2017 wird dagegen mit Mehrkosten von 50 000 Franken gerechnet.
Durch die Neuregelung der Finanzierung der Begabtenförderung in Sport und Musik ergeben sich jährliche Einsparungen von 175 000 Franken ab 2015. Die neue Finanzierungsform trägt dem im Verhältnis tieferen Koordinationsaufwand von grösseren Talentschulen Rechnung. Neben einer Grundpauschale von 8000 Franken erhalten die Talentschulen künftig einen Beitrag von 500 Franken pro Schülerin oder Schüler.
Da die Timeout-Klassen entgegen den ursprünglichen Erwartungen vor allem von den drei Standortgemeinden genutzt wurden, soll die Finanzierung künftig vollumfänglich Sache der Schulgemeinden sein. Daraus ergibt sich eine Entlastung des Kantons von 400 000 Franken jährlich.
Im Gegenzug zu den verschiedenen Sparmassnahmen kommt der Regierungsrat der Forderung des Verbandes Thurgauer Schulgemeinden (VTGS) entgegen, das Mindestpensum für Schulleitungen nach einem veränderten, grosszügigeren Modus festzulegen. Daraus entstehen dem Kanton ab 2016 Mehrkosten von 700 000 Franken pro Jahr. Sämtliche Verordnungsänderungen treten auf den 1. Januar 2015 in Kraft.

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