Finanzielle Rahmenbedingungen zum Lehrplan 21 geregelt
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Die Einführung und Umsetzung des Lehrplans 21 ist im Thurgau als mehrjähriger Prozess in den Schulen angelegt. Die Einführung soll frühestens auf das Schuljahr 2017/2018 erfolgen.
Finanzielle Rahmenbedingungen zum Lehrplan 21 geregelt
Die Einführung und Umsetzung des Lehrplans 21 ist im Thurgau als mehrjähriger Prozess in den Schulen angelegt. Die Einführung soll frühestens auf das Schuljahr 2017/2018 erfolgen.
Der Regierungsrat hat die Leitplanken für die Finanzierung und die Ausführung festgelegt. Der Kanton verantwortet die vorbereitenden und einführenden Arbeiten. Während dieser bereits angelaufenen Phase werden die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Einführung durch die Überprüfung und Anpassung der bestehenden rechtlichen und fachlichen Grundlagen geschaffen. Ebenfalls dazu zählen verschiedene Weiterbildungs- und Einführungsveranstaltungen. Zur Unterstützung der lokalen Umsetzung bildet der Kanton zudem einmalig 120 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus, die ihre Schulen unterstützen werden. Ihre Ausbildung ist über eine längere Zeitspanne verteilt und wird vor Beginn der Umsetzung des LP21 abgeschlossen. Diese dauert vier Jahre und wird als lokal gesteuerte Schulentwicklung umgesetzt.
Die Schulgemeinden verantworten die Arbeiten in der Umsetzungsphase. Der Kanton erachtet den Richtwert von 20 Tagen Weiterbildung je Lehrperson in den vier Umsetzungsjahren als angemessen. Als wichtige Unterstützungsmassnahme vor Ort stehen die erwähnten Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zur Verfügung. Eine regionale Zusammenarbeit über die Schulgemeindegrenzen hinaus ermöglicht dabei, diese Personen optimal einzusetzen.
Finanziell werden die Vorbereitungs- und Einführungsarbeiten durch den Kanton, die Umsetzungsarbeiten durch die Schulgemeinden getragen. Dabei werden dem Amt für Volksschule für die Projektorganisation, die Einführungsveranstaltungen, die Entwicklungs- und Kurskosten der Multiplikatorenausbildung, die Entwicklung von Instrumenten, die Abgabe des LP21 und weiteres 2,42 Millionen Franken belastet. Die Entlastung der Multiplikatoren während Ausbildung und Einsatz sowie der zusätzliche Einkauf von Beratungs-, Weiterbildungs- und Supportangeboten für das Lehrpersonal sind durch die Schulgemeinden zu organisieren. Für die Entlastung und den Einsatz der
Multiplikatoren werden sie mit einer Direktzahlung entschädigt, die 2,27 Millionen Franken beträgt und ebenfalls dem Amt für Volksschule belastet wird.
Die ausgewiesenen Kosten werden in den Jahren 2015 - 2021 im Budget eingestellt.
Dieser Entscheid steht im Einklang mit der Leistungsüberprüfung (LÜP) sowie unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und der Budgetgenehmigung durch den Grossen Rat. Der Regierungsratsbeschluss enthält ausserdem die Bestimmung, dass in den vier Umsetzungsjahren des Lehrplans 21 seitens des Kantons und der Schulgemeinden
möglichst keine zusätzlichen Schulentwicklungsvorhaben angegangen werden sollen.
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