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Koordination und Qualität im Hochschulwesen sichern

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Auf Beschluss des Regierungsrates tritt der Kanton Thurgau dem Hochschulkonkordat bei. Mit dieser Vereinbarung delegieren die Kantone gewisse Kompetenzen im Hochschulbereich an die Schweizerische Hochschulkonferenz des Bundes und der Kantone.

Koordination und Qualität im Hochschulwesen sichern

Auf Beschluss des Regierungsrates tritt der Kanton Thurgau dem Hochschulkonkordat bei. Mit dieser Vereinbarung delegieren die Kantone gewisse Kompetenzen im Hochschulbereich an die Schweizerische Hochschulkonferenz des Bundes und der Kantone.

Die Bundesverfassung beauftragt den Bund und die Kantone, im schweizerischen Hochschulwesen gemeinsam für die Koordination und für die Gewährleistung der Qualitätssicherung zu sorgen. Dadurch werden die bisherigen Koordinationsanstrengungen im Hochschulbereich weiterentwickelt, welche die Kantone in den vergangenen Jahrzehnten zusammen mit dem Bund sowie untereinander unternommen haben. Staatsrechtlich und bildungspolitisch neu ist, dass die Koordination nun eine Verfassungsgrundlage hat und dass der Hochschulbereich als eine Gesamtheit gesehen wird. Die bisherigen Rechtsgrundlagen auf Bundesebene, namentlich das Universitätsförderungsgesetz und das Fachhochschulgesetz, werden durch neue abgelöst.
Mit dieser Interkantonalen Vereinbarung delegieren die Kantone die im Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) definierten Kompetenzen an die Schweizerische Hochschulkonferenz des Bundes und der Kantone. Mit der Delegation dieser Kompetenzen zum Erlass von Vorschriften über Studienstufen und deren Übergänge, die Weiterbildung, die Anerkennung von Institutionen und Abschlüssen, die Finanzierung und Aufgabenteilung in kostenintensiven Bereichen wird der Auftrag der Bundesverfassung durch die Kantone umgesetzt. Da das Hochschulkonkordat lediglich dem Vollzug des HFKG dient, ist für den Abschluss beziehungsweise Beitritt zur Vereinbarung der Regierungsrat zuständig. In Kraft tritt die Vereinbarung, nachdem mindestens 14 Kantone ihren Beitritt dazu erklärt haben.

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