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Musikalisch oder tänzerisch junge Begabte werden gefördert

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Der Regierungsrat stellt dem Verband Musikschulen Thurgau (VMTG) einen jährlichen Beitrag von 80 000 Franken für die Förderung junger musikalisch oder tänzerisch Begabter zur Verfügung. Dies gilt für die Jahre 2013 bis 2015.

Musikalisch oder tänzerisch junge Begabte werden gefördert

Der Regierungsrat stellt dem Verband Musikschulen Thurgau (VMTG) einen jährlichen Beitrag von 80 000 Franken für die Förderung junger musikalisch oder tänzerisch Begabter zur Verfügung. Dies gilt für die Jahre 2013 bis 2015.

Gemäss dem Rahmenkonzept des Regierungsrates für die Begabtenförderung bieten die Sekundarschulgemeinden Arbon, Kreuzlingen und Weinfelden in Zusammenarbeit mit dem Verband Musikschulen Thurgau je ein Förderprogramm Musik sowie in Weinfelden ein Förderprogramm Tanz an.
Das musikalische Förderprogramm umfasst Lektionen im Hauptinstrument, in Klavier, Rhythmus und Bewegung sowie Klassenstunden in Stimm- und Gehörbildung sowie Musiktheorie und Stilkunde. Das tänzerische Förderprogramm gliedert sich in Klassischen Tanz (Ballett) als Hauptfach und in Zeitgenössischen Tanz (Modern) in Zusatzfächern.
Beim Schwerpunkt Musical wird der Tanzunterricht mit Sologesang- und Schauspielunterricht ergänzt.
Der Verband rechnet mit Kosten für die Nebenfachlektionen von durchschnittlich 1300 Franken pro Talent und Jahr. Bei der maximalen Anzahl von 60 Talenten entspricht dies einem Betrag von 78 000 Franken. Die Kosten für die Hauptfachlektionen und Reisespesen werden von den Eltern übernommen. Im Kulturkonzept ist für die Begabtenförderung im Kanton Thurgau pro Jahr ein Beitrag von 80 000 Franken aus dem Lotteriefonds vorgesehen. Die getroffene Regelung gilt für die Jahre 2013 bis 2015.

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