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Verzicht auf Einführung eines Jahresarbeitszeitmodells für Lehrpersonen

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Mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen der Lehrpersonen zu verbessern, gab der Regierungsrat 2012 ein Jahresarbeitszeitmodell (JAZ) für Lehrpersonen der Volks- und Mittelschulen in die Vernehmlassung.

Verzicht auf Einführung eines Jahresarbeitszeitmodells für Lehrpersonen

Mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen der Lehrpersonen zu verbessern, gab der Regierungsrat 2012 ein Jahresarbeits -zeitmodell (JAZ) für Lehrpersonen der Volks- und Mittelschulen in die Vernehmlassung. Aufgrund der Ergebnisse wird das JAZ-Modell nun nicht weiterverfolgt.

Der Vorschlag, die Arbeitszeit der Lehrpersonen der Volks- und Mittelschulen in Zukunft konsequenter an der Jahresarbeitszeit und weniger an der Anzahl der zu unterrichtenden Lektionen zu orientieren, wurde im Rahmen der Vernehmlassung mehrheitlich negativ beurteilt. Zwar stiess die grundsätzliche Zielsetzung der Optimierung der Ressourcen in den verschiedenen Einsatzfeldern der Lehrpersonen auf Zustimmung, insgesamt überwog aber die Ansicht, dass sich das bisherige System bewährt habe. Grundlage des Unterrichts seien die Lektionen und nicht die Jahresarbeitszeit-Stunden. Der Übergang vom ergebnisorientierten Unterrichten zum zeitorientierten Arbeiten laufe dem Berufsethos des Lehrerberufs zuwider. Zudem sei durch die Einführung der JAZ ein höherer Administrativaufwand zu befürchten. Der Regierungsrat trägt diesen Vorbehalten Rechnung und sieht von der Fortsetzung des Projekts JAZ für Lehrpersonen ab. Eng verbunden mit dem Modell der JAZ war der Vorschlag, eine Altersentlastung bereits ab einem Teilzeitpensum von 50 % zu gewähren. Ohne JAZ ist die lineare Verteilung der entsprechenden Entlastung auf die Tätigkeitsfelder der Teilzeitlehrpersonen jedoch nicht sinnvoll und praktikabel. Somit wird die jetzige Regelung beibehalten, wonach Altersentlastung ab dem vollendeten 58. Altersjahr möglich ist bei einem Pensum, das höchstens zwei Lektionen unter einem 100%-Pensum liegt.

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