Informationen zur Zecken-Impfung 2013
• Amtsleitung
Der Frühling naht und die Zecken werden wieder aktiv. Die Kantone Thurgau und Zürich gelten als Risikogebiet für die Übertragung von FSME durch Zecken.
Informationen zur Zecken-Impfung 2013
Der Frühling naht und die Zecken werden wieder aktiv. Die Kantone Thurgau und Zürich gelten als Risikogebiet für die Übertragung von FSME durch Zecken.
In der Schweiz haben vor allem zwei durch Zecken übertragbare Erkrankungen Bedeutung: Die von Bakterien ausgelöste
Lyme-Borreliose und die virale Frühsommer-Meningoenzephalitis(FSME), auch Zeckenhirnhautentzündung genannt. Gegen FSME kann durch die Zeckenimpfung präventiv vorgegangen werden. Gegen Lyme-Borreliose existiert keine Schutzimpfung. Es empfiehlt sich daher das Tragen hautbedeckender Kleidung beim Aufenthalt in der freien Natur.
Zudem soll nach dem Aufenthalt im Freien der Körper auf allfällige Zecken abgesucht werden und diese mit einer Pinzette entfernt werden.
Weiterführende Informationen des Kantonsarztes im Merkblatt Zecken ...»
Der kantonsärztliche Dienst und das Personalamt (Betriebliches Gesundheitsmanagement)empfehlen die FSME-Impfung für Personen, die sich häufig in gefährdeten Zonen aufhalten. Sie kann bei der Hausärztin oder beim Hausarzt durchgeführt werden.
Neuimpfung
1. und 2. Impfung im Abstand von 4 bis 12 Wochen
3. Impfung nach 9 bis 12 Monaten
Auffrischung
Damit der Schutz langfristig erhalten bleibt, ist in einem zeitlichen Abstand von 10 Jahren eine Auffrischung durchzuführen.
Die FSME-Impfung ist Bestandteil des Leistungskatalogs der Grundversicherung der Krankenkassen.
Seitens des Amts erfolgt keine Kostenbeteiligung.
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