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Kein Eingriff des Bundes in die Kinder- und Jugendpolitik

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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt es grundsätzlich ab, dass der Bund Kompetenzen im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik erhalten soll.

Kein Eingriff des Bundes in die Kinder- und Jugendpolitik

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt es grundsätzlich ab, dass der Bund Kompetenzen im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik erhalten soll.

Aus diesem Grund spricht sich der Regierungsrat gegen eine Parlamentarische Initiative aus, die eine Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über Kinder- und Jugendschutz schaffen möchte. Das schreibt er in seiner Vernehmlassung zuhanden der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates.
Angesichts der aktuellen Herausforderungen der Kinder- und Jugendpolitik sollen aus Sicht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBKNR) die Massnahmen des Bundes in diesem Bereich verbessert, aber auch verstärkt werden. Die Kommission, die der Ansicht ist, dass die Kantone ihre Aufgaben in diesem Bereich sehr unterschiedlich wahrnehmen und umsetzen, schlägt vor, mit einer Ergänzung von Artikel 67 der Bundesverfassung dem Bund die Kompetenz zu geben, Grundsätze über die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen und deren Mitwirkung in Politik und Gesellschaft festzulegen. Die neue Verfassungsbestimmung soll nach Meinung der WBK-NR die geltende Kompetenzordnung zwar nicht auf den Kopf stellen, aber dem Bund die Kompetenz geben, durch den Erlass von Grundzügen koordinierend einzugreifen.


Gegen dieses Ansinnen wehrt sich der Regierungsrat aus grundsätzlichen Erwägungen. In der Schweiz ist die Kinder- und Jugendpolitik durch die föderale Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden geprägt, wobei die Hauptzuständigkeit bei den Kantonen und Gemeinden liegt. Die geplante Vorlage stellt nach Ansicht des Regierungsrates die föderalistische Staatsordnung einmal mehr in Frage. Wenn der Föderalismus, auf dem unser Staatswesen aufgebaut ist, ernst genommen werde, sei auch zu akzeptieren, dass bestimmte Aufgaben in den verschiedenen Kantonen unterschiedlich angepackt würden, so der Regierungsrat weiter. Es könne nicht hingenommen werden, dass jedes Mal, wenn in den Kantonen unterschiedliche Regelungen bestehen,nach einer «ordnenden Hand» des Bundes zwecks Einführung einheitlicher Standards gerufen werde. Schliesslich zeichne sich der Föderalismus genau dadurch aus, dass jeder Kanton aufgrund der in seinem Gebiet bestehenden Gegebenheiten angemessene Lösungen treffen könne, ohne dass dazu Grundsätze des Bundes nötig wären.

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