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Sparmassnahmen im Bereich der Thurgauer Volksschule

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Im letzten Herbst forderte der Grosse Rat mit grossem Mehr einen Bericht über Sparpotential bei den Staatsausgaben ein. Ziel war es, das strukturelle Defizit der Staatsrechnung im Umfang von rund 40 Millionen Franken zu beheben.

Sparmassnahmen im Bereich der Thurgauer Volksschule

Im letzten Herbst forderte der Grosse Rat mit grossem Mehr einen Bericht über Sparpo-tential bei den Staatsausgaben ein. Ziel war es, das strukturelle Defizit der Staatsrechnung im Umfang von rund 40 Millionen Franken zu beheben.

Inzwischen hat der Regierungsrat seine Sparvorschläge vorgestellt. Zwölf Massnahmen, die im Kompetenzbereich des Regierungsrates liegen, betreffen den Volksschulbereich und den Alltag in den Schulen mit Wirkung ab 1.1.2015 und einem Sparvolumen von rund 5 Mio. Franken.
Die Fachstelle Schulevaluation im Amt für Volksschule muss auf eine zusätzliche Stelle verzichten. Das bestehende Evaluationsteam führt die Schulen beim nächsten Besuch zusätzlich in die neuen Selbstevaluationsinstrumente ein. Damit vergrössert sich der ordentliche Evaluationsrhythmus auf 7-8 Jahre. Zudem reduziert der Kanton den Aufwand für zusätzliche Evaluationen durch Externe, z. B. bei der Evaluation der Durchlässigen Sekundarschule, der Integrativen Sonderschulung oder der Geleiteten Schulen.
Verschiedene Massnahmen zielen darauf ab, die Eigenverantwortung der Schulgemeinden zu stärken. Entscheide sollen dort getroffen werden, wo die Führungsverantwortung liegt. Dies entlastet den Kanton und verbessert die Effizienz der administrativen Abläufe. Hierzu gehört die Pauschalierung der kantonalen Weiterbildungsbeiträge an Lehrpersonen (wie z.B. Beiträge an swch, an schulinterne Weiterbildungskurse, an die Intensivweiterbildung und an Zertifikatslehrgänge). Künftig liegen die Planung, die Bewilligung von Weiterbildungen wie auch die Erteilung der Kostengutsprache primär bei den Schulgemeinden. Bereits zugesagte finanzielle Beiträge wie z.B. bei der Intensivweiterbildung werden 2015 noch vom Kanton bezahlt. Mehr Eigenverantwortung kommt auch im Entwicklungsbereich auf die Schulgemeinden zu. Die fachliche und finanzielle Unterstützung von lokalen Entwicklungsprojekten (wie z. B. Klassenmusizieren) werden mit Blick auf die Einführung und Umsetzung von LP 21 ab Sommer 2017 laufend reduziert. Ausserdem zieht sich der Kanton aus der Finanzierung der Time Out-Klassen zurück und reduziert den Beitrag an den Koordinationsaufwand in den Schulen für Begabtenförderung in Sport und Musik.

Weitere Massnahmen betreffen die Berechnungsgrundlagen im System der Beiträge an die Schulgemeinden. Neu wird bei der Berechnung der Besoldungspauschale auf der Sekundarstufe I von einer Klassengrösse von 21 statt 20 ausgegangen. Die mehrheitlich solide Finanzlage der Schulgemeinden bietet Gewähr dafür, dass dies nicht zwingend zu grösseren Klassen führen muss. Bei ungünstiger Klassenstruktur wird jedoch die Organisation des Niveau-Unterrichts, der meist in kleineren Gruppen stattfindet, sowie des Wahlpflicht- und Freifachangebots zur grösseren Herausforderung. Im Gegenzug werden vor allem die grösseren Schulgemeinden durch eine geänderte Berechnung des Mindest-Schulleitungspensums entlastet. Neu wird das Sockelpensum von 10% nicht mehr pro Schulgemeinde, sondern pro 380 Schülerinnen und Schüler gewährt.

Informationen zu: Staatsrechnung bis 2017 um fast 50 Millionen Franken entlasten & Schlussbericht  ...»

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