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Erarbeitung eines Konzepts «Frühe Förderung» im Thurgau

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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat beschlossen, ein Konzept «Frühe Förderung» im Kanton erarbeiten zu lassen. Er hat eine Projektorganisation eingesetzt und festgelegt, dass diese bis im Frühjahr 2015 ein Konzept vorlegen soll.

Erarbeitung eines Konzepts «Frühe Förderung» im Kanton Thurgau

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat beschlossen, ein Konzept «Frühe Förderung» im Kanton erarbeiten zu lassen. Er hat eine Projektorganisation eingesetzt und festgelegt, dass diese bis im Frühjahr 2015 ein Konzept vorlegen
soll.

Es soll unter anderem eine Gesamtstrategie, die Zuständigkeiten und einen Massnahmenkatalog enthalten und maximal 100 000 Franken kosten.
Im Juni 2013 hat der Regierungsrat den Aktionsplan des kantonalen Integrationsprogramms 2014-2017 zur Kenntnis genommen. Dieser sieht die Erarbeitung eines Konzepts «Frühe Förderung» vor. Es wird unter der Federführung des Departements für
Erziehung und Kultur in Zusammenarbeit mit den Departementen für Justiz und Sicherheit sowie Finanzen und Soziales, dem Verband Thurgauer Gemeinden (VTG), dem Verband Thurgauer Schulgemeinden (VTGS), der Perspektive Thurgau, der Pädagogischen Hochschule Thurgau (PHTG) und weiteren Fachpersonen erstellt. Nebst den Grundlagen und Begriffsklärungen beinhaltet das Konzept die thematischen Schwerpunkte der frühen Förderung, die Darstellung des bereits vorhandenen Angebots
und des Handlungsbedarfs sowie die Zuständigkeiten, Massnahmen, Umsetzungsschritte und finanziellen Auswirkungen.

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