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Gesamterneuerungswahlen der Schulbehörden

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Die Gesamterneuerungswahlen der Behörden der Schulgemeinden für die Amtsdauer 2013 - 2017 haben in der Zeit vom 24. November 2012 bis zum 9. Juni 2013 stattzufinden. Das hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau beschlossen.

Gesamterneuerungswahlen der Schulbehörden

Die Gesamterneuerungswahlen der Behörden der Schulgemeinden für die Amtsdauer 2013 - 2017 haben in der Zeit vom 24. November 2012 bis zum 9. Juni 2013 stattzufinden. Das hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau beschlossen.

Am 31. Juli 2013 geht die laufende Amtsdauer der Behörden der Schulgemeinden im Kanton Thurgau zu Ende. Gemäss einer Bestimmung im Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht legt die Gemeindebehörde das Datum für die kommunalen Abstimmungen
und Wahlen fest. Sie hat bei der Gesamterneuerung der Gemeindebehörden jedoch die vom Regierungsrat festgelegten Termine zu beachten.
Die Gesamterneuerungswahlen sind so durchzuführen, dass die neuen Schulbehörden ab dem 1. August 2013 einsatzfähig sind. Das bedeutet, dass die ersten Wahlgänge spätestens bis zum 9. Juni 2013 durchgeführt sein müssen, damit genügend Zeit für allfällige zweite Wahlgänge vor Beginn der neuen Amtsdauer zur Verfügung steht. Da am 24./25. November 2012 ein eidgenössisches Abstimmungswochenende vorgesehen ist, rechtfertigt es sich, den Beginn der Erneuerungswahlen auf diesen Termin zu setzen.
Allfällige zweite Wahlgänge sind spätestens bis zum 14. Juli 2013 durchzuführen. Die Schulbehörden legen die Wahltermine im vom Regierungsrat gesetzten Rahmen fest und treffen die nach den kantonalen Vorschriften und der Gemeindeordnung notwendigen
Vorbereitungen für die Durchführung der Wahlen. Nicht betroffen von diesem Beschluss sind die Schulkommissionen, die in den Politischen Gemeinden eingegliedert sind.
Im Weiteren macht der Regierungsrat darauf aufmerksam, dass auch bei den Schulbehördewahlen die Unvereinbarkeitsvor-schriften zu beachten sind. So ist beispielsweise nicht in eine Schulbehörde wählbar, wer in der betreffenden Schulgemeinde ein Amt oder ein Aufgabe unter der unmittelbaren Aufsicht der Schulbehörde ausführt.

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