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Der Regierungsrat hat die neue Sportförderungsverordnung genehmigt

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Nachdem der Grosse Rat im Oktober 2011 dem Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung Sportförderungsgesetz) zugestimmt hat, treten Gesetz und Verordnung auf den 1. Juni 2012 in Kraft.

Der Regierungsrat hat die neue Sportförderungsverordnung genehmigt

Nachdem der Grosse Rat im Oktober 2011 dem Gesetz über Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz) zugestimmt hat, treten Gesetz und Verordnung auf den 1. Juni 2012 in Kraft.

In der Verordnung werden die allgemeinen Grundsätze der Förderung sowie die Fördermittel näher festgelegt. Ein Abschnitt ist der Regelung des Sportfonds gewidmet, ausserdem werden die Zusammensetzung und Aufgaben der neu geschaffenen Sportkommission sowie die Aufgaben des Sportamtes definiert. Mit der neuen Verordnung können die bisherigen Verordnungen über die Förderung des Sports und über die Verwendung des Anteils am Gewinn der Sport-Toto-Gesellschaft aufgehoben werden.
Der Regierungsrat stellt für die Jahre 2012 und 2013 für die Sportlerförderung einen Betrag von je 175 000 Franken zur Verfügung. Die Beiträge gehen zu Lasten des Sport-Toto-Fonds. Mit ihnen werden Thurgauer Vereine unterstützt, damit sie ihren Sportlerinnen und Sportlern ein geeignetes Umfeld für den Leistungssport bereitstellen können. Damit soll erreicht werden, dass Thurgauer Spitzensportlerinnen und Spitzensportler ihren Sport möglichst lange in ihrem Stammverein ausüben können und ihr familiäres und berufliches Umfeld nicht zu früh verlassen müssen. Gleichzeitig soll die Bindung zum Kanton Thurgau gefördert werden.

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