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Bei der Sportförderung Kanton(e) nicht zusätzlich belasten

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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit den vom Bund vorgeschlagenen Änderungen in den Verordnungen zur Sportförderung grundsätzlich einverstanden.

Bei der Sportförderung Kanton(e) nicht zusätzlich belasten

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit den vom Bund vorgeschlagenen Änderungen in den Verordnungen zur Sportförderung grundsätzlich einverstanden.

Er fordert aber, dass der Bund für die vorgeschlagenen Verbesserungen konsequent auch die finanziellen Mittel bereit stellt und nicht die Kantone damit belastet. Dies teilt er in seiner Vernehmlassungsantwort dem VBS mit. Im Juni 2011 wurde das total revidierte Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz) vom Parlament verabschiedet. Gestützt auf diese neuen gesetzlichen Grundlagen möchte der Bund nun auch die bestehenden Ausführungserlasse im Bereich Sport anpassen. Im Bereich Jugend und Sport (J+S) werden einige Änderungen vorgeschlagen. Neu integriert werden die Angebote für fünf- bis zehnjährige Kinder (J+S-Kids). Das bisherige Beitragssystem erfährt eine Vereinfachung. An die Stelle des bisherigen Seniorensports tritt das Förderprogramm Erwachsenen-Sport ESA.
Beim Schulsport haben die Kantone dafür zu sorgen, dass zum Zweck der Qualitätssicherung ein Lehrplan Sport erarbeitet wird. Neu ist bei der eidgenössischen Hochschule für Sport in Magglingen die Möglichkeit vorgesehen, die Anzahl der Studienplätze mit einem Numerus Clausus zu beschränken.
Der Regierungsrat ist mit den vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich einverstanden, bringt allerdings vor allem bei der Finanzierung einige Präzisierungen an. So soll die Förderung des Sports und die Unterstützung von Programmen primär eine Aufgabe des Bundes sein. Kritisiert wird beim kürzlich lancierten Programm J+S-Kids, dass die Kantone bereits im zweiten Jahr zur Mitfinanzierung gezwungen wurden. Zudem wird beantragt, dass Angebote für Fünf- bis Zehnjährige gleich entschädigt werden wie Angebote für Zehn- bis Zwanzigjährige. Auch wird darauf hingewiesen, dass für die Erweiterung der Jugendsportförderung
auf fünf bis zehn Jahre von den Kantonen deutlich mehr finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen. Eine Umsetzung ist aus Sicht der Thurgauer Regierung nur möglich, wenn sich der Bund an den Mehrkosten beteiligt.
Ausserdem wird empfohlen, die Möglichkeit von J+S-Tageslagern zu schaffen, da Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren den Anforderungen von Lagern mit Übernachtungen selten gewachsen seien. Weiter wird gefordert, dass vom Bund für Qualitätskontrollen eingesetzte J+S-Experten auch vom Bund bezahlt werden und ihr Einsatz mit den Kantonen detailliert
abgesprochen wird. Generell müssten J+S-Lager zudem vom Bund grosszügiger entschädigt werden.

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