Entscheid: Kostenübernahme bei Einsatz einer Stellvertretung im Rahmen der Nachqualifikation Englisch Sekundarschule
• Amtsleitung
Mit Entscheid vom 27. Juli 2009 regelt das Departement für Erziehung und Kultur die Qualifikationsanforderun-gen für Englischlehrpersonen an der Sekundarschule ab Schuljahr 2013/14.
Entscheid: Kostenübernahme bei Einsatz einer Stellvertretung im Rahmen der Nachqualifikation Englisch Sekundarschule
Mit Entscheid vom 27. Juli 2009 regelt das Departement für Erziehung und Kultur die Qualifikationsanforderungen für Englischlehrpersonen an der Sekundarschule ab Schuljahr 2013/14.
Ein Element der Nachqualifikation ist ein für alle Englisch-Lehrpersonen obligatorischer viertägiger Methodik-Didaktikkurs an der Pädagogischen Hochschule Thurgau. Von den vier Tagen finden drei Tage als Präsenzkurse statt. Von diesen drei Tagen soll ein Tag während der Unterrichtszeit stattfinden können. Wird bei Abwesenheit der Lehrperson eine Stellvertretung eingesetzt, soll das Amt für Volksschule den Besoldungsaufwand für die abwesende Lehrperson übernehmen.
Entscheid 48/2009/AVK/3
1. Wird für die Durchführung des normalen Unterrichts während des Besuchs des Methodik-Didaktikkurses im Rahmen der Nachqualifikation Englisch Sekundarschule eine Stellvertretung eingesetzt, übernimmt das Amt für Volksschule den Besoldungs-aufwand für die abwesende Lehrperson. Die Schulgemeinden stellen dem Amt für Volksschule entsprechend Rechnung.
2. Diese Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahrs 2015/16.
Amt für Volksschule
Der Amtschef
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