Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die Volksschule vom 29. August 2007
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Die Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die Volksschule wird vom Regierungsrat genehmigt.
Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die Volksschule vom 29. August 2007
Die Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die Volksschule wird vom Regierungsrat genehmigt.
Im Gesetz soll im Abschnitt «Basisstufe» der Paragraph §11a. eingefügt werden:
«Der Kindergarten und die erste Primarschulklasse können als dreijährige Basisstufe oder der Kindergarten und die ersten beiden Primarschuljahre als vierjährige Basisstufe geführt werden.»
Dieses Gesetz tritt auf einen durch den Regierungsrat zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft.
Die Botschaft im Wortlaut: RRB_120228_Nr_149Botschaft_Basisstufe [PDF, 7.00 MB]
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