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Beitragsverordnung zum Gesetz über Beitragsleistungen angepasst

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Der Regierungsrat hat die Beitragsverordnung zum Gesetz über Beitragsleistungen an die Schulgemeinden angepasst.

Beitragsverordnung zum Gesetz über Beitragsleistungen angepasst

Der Regierungsrat hat die Beitragsverordnung zum Gesetz über Beitragsleistungen an die Schulgemeinden angepasst.

Dabei wurden im Rahmen der jährlich neu festzulegenden durchschnittlichen Lehrerbesoldung pro Lektion die generelle Lohnanpassung von 0,4 Prozent für das Jahr 2012 sowie die höheren Besoldungsnebenkosten berücksichtigt. Aufgrund der Einführung des Englischunterrichts ab der 3. Klasse wurden zudem die Lektionenfaktoren der Rechnungsjahre 2012 und 2013 für die Primarschule leicht erhöht.

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