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Eintritte in den Kindergarten & Rückstellungen

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Im Mai 2010 wurde die Initiative mit dem Titel «Elternrechte stärken bei der Einschulung ihrer Kinder» eingereicht. Ihr Anliegen war, dass die Eltern frei über den Kindergarten-Eintritt nach dem vierten oder nach dem vollendeten fünften Altersjahr entscheiden sollten.

Eintritte in den Kindergarten & Rückstellungen

Im Mai 2010 wurde die Initiative mit dem Titel «Elternrechte stärken bei der Einschulung ihrer Kinder» eingereicht. Ihr Anliegen war, dass die Eltern frei über den Kindergarten-Eintritt nach dem vierten oder nach dem vollendeten fünften Altersjahr entscheiden sollten.

Der Regierungsrat hat darauf einen Gegenvorschlag erarbeitet, der vom Grossen Rat gutgeheissen worden ist. Die Initiative wurde daraufhin zurückgezogen. Der Gegenvorschlag belässt die Entscheidung über den Kindergarten-Eintritt bei den Erziehungsberechtigten. Diese müssen allerdings der Schulbehörde die Verschiebung erklären. Im September dieses Jahres hat nun der Regierungsrat mit einer Änderung der Volksschulverordnung festgelegt, wie diese «Erklärung» der Verschiebung vor sich gehen soll. Die Schule hat die Eltern jeweils bis zum 1. Januar darüber zu informieren, dass ihr Kind im kommenden Sommer das Alter erreicht habe, um in den Kindergarten einzutreten.
Sie müssen darauf aufmerksam gemacht werden, dass dieser Eintritt verschoben werden kann, dass aber der Kindergarten trotz Verschiebung immer noch zwei Jahre daure. Wollen die Eltern, dass ihr Kind erst ein Jahr später in den Kindergarten geht, müssen sie dies der Schulgemeinde bis zum 1. März schriftlich mitteilen.
Diese Regelung tritt nun auf den 1. Januar 2012 in Kraft und wird im Sommer 2012 wirksam.
Bereits in den letzten Jahren (seit der Verschiebung des Stichdatums für den Eintritt) haben die Schulgemeinden Gesuche für eine Verschiebung des Eintritts grosszügig behandelt. 2008 wurden für etwa 5% und 2009 für 6% der Kinder Gesuche für eine Rückstellung gestellt. Von diesen 120 bis 140 Gesuchen wurden nur gerade einmal drei und einmal vier abgelehnt. Im 2010 und in diesem Jahr zeigt sich nun eine Tendenz zur Erhöhung der Zahl der Gesuche für die Verschiebung des Eintritts. 2010 stellten 9% und in diesem Jahr bereits 12% der Eltern ein entsprechendes Gesuch. Das heisst, von den 2619 Kindern, die im August in den Kindergarten hätten eintreten sollen, wurden 283 zurückgestellt. Gerade mal bei sechs Kindern wurde eine Abklärung durch die Schulpsychologie verlangt. Zurückgewiesen wurde kein Gesuch.

Damit haben die Schulgemeinden die zukünftige Regelung des Kindergarten-Eintritts, bei welchem die Erziehungsberechtigten bestimmen, bereits weitgehend vorweggenommen. Ob mit der Einführung der neuen gesetzlichen Regelung im nächsten Jahr die Zahl der Rückstellungen – die ja nur noch «erklärt», also mitgeteilt werden müssen – noch weiter ansteigt, wird sich zeigen. Um den Schulgemeinden eine vernünftige Planung zu ermöglichen, hat der Regierungsrat mit dem 1. März den Zeitpunkt für die Mitteilung der Rückstellung relativ früh angesetzt. Trotzdem bleibt eine gewisse Spannung, welche Folgen die neue Regelung haben wird.

Bild: Keystone

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