Übernahme der Therapiekosten für Kinder an Privatschulen
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Mit Entscheid vom 20. September 2011 hat das Departement für Erziehung und Kultur DEK die Richtlinie für die Privatschulen angepasst.
Übernahme der Therapiekosten für Kinder an Privatschulen
Mit Entscheid vom 20. September 2011 hat das Departement für Erziehung
und Kultur DEK die Richtlinie für die Privatschulen angepasst.
Neu ist, dass der Kanton die Kosten für Logopädie- oder Psychomotorik-Therapien von Thurgauer Kindern in Privatschulen übernimmt. Die angepasste Richtlinie (Punkt 16) liegt bei. Das Amt für Volksschule hat dazu die Weisung für die Durchführung und Rückvergütung der Therapien vom 27. September 2011 (Beilage) erlassen. Darin wird den Privatschulen aufgezeigt, dass Kinder mit Therapiebedarf von der Schulpsychologie des AV abgeklärt werden müssen. Diese legt den Umfang der Therapie fest.
Die Privatschulen haben dann die Therapie von einer bei einer Schulgemeinde angestellten Therapieperson durchführen zu lassen.
Die Schulgemeinden wiederum stellen dem AV dafür Rechnung. Für die Rückforderung der Kosten besteht ein Formular. Sie finden dieses auf der Website www.av.tg.ch > Dokumentencenter > Finanzen > Formulare > Rückvergütung Besoldung für PTM von Privatschulen 2011.
Weisung AV Weisung_PTM_Privatschulen [PDF, 53.0 KB]
Richtlinien zur Bewilligung einer Privatschule Richtlinie_Bewilligung_Privatschulen [PDF, 280 KB]
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