Verordnung über die Rechtsstellung der Lehrpersonen
• Amtsleitung
Ab dem 1. Januar 2012 wird eine überarbeitete Verordnung über die Rechtsstellung der Lehrpersonen an den Volksschulen in Kraft treten, über deren Details im elektronischen Schulblatt-Newsletter Anfang Januar 2012 genauer informiert wird.
Verordnung über die Rechtsstellung der Lehrpersonen
Ab 1. Januar 2012 wird eine überarbeitete Verordnung über die Rechtsstellung der Lehrpersonen an den Volksschulen in Kraft treten, über deren Details im elektronischen Schulblatt-Newsletter Anfang Januar 2012 genauer informiert wird.
Gleichzeitig werden mit Inkrafttreten die Schulgemeinden als Arbeitgeber der Lehrpersonen über die Änderungen schriftlich informiert.
Im Wesentlichen sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:
- Der Begriff «Stellvertretung» gilt nur noch für Personen, welche tatsächlich eine Stellvertretung ausüben und nicht auch für Personen ohne Lehrbefähigung.
- Stellvertreterinnen und Stellvertreter, können maximal für zwei Jahre befristet angestellt werden. Sie werden nicht mehr nach einem fixen Lektionenansatz, sondern entsprechend ihrer Berufserfahrung besoldet.
- Im ersten Anstellungsjahr in einer Schulgemeinde gilt neu eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Monaten auf Monatsende.
- Personen ohne Lehrdiplom können unbefristet angestellt werden. Die Berufserfahrung wird angerechnet.
- Die Anrechnungssätze von Berufstätigkeiten zur Einstufung in die Lohnposition werden teilweise erhöht.
Detailinformationen und das weitere Vorgehen werden nach Verabschiedung des Regierungsratbeschlusses bekannt gegeben.
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