AV-Weisung zum Umgang mit Dispensationen
• Amtsleitung
Überforderungen von Schülerinnen und Schülern in den Fremdsprachen führen schnell zum Ruf nach Dispensationen im betreffenden Fach.
AV-Weisung zum Umgang mit Dispensationen
Überforderungen von Schülerinnen und Schülern in den Fremdsprachen führen schnell zum Ruf nach Dispensationen im betreffenden Fach.
Die Fremdsprachen unterliegen den gleichen Regelungen wie die andern obligatorischen Schulfächer. Dispensationen im Fremdsprachenunterricht sind deshalb grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine Dispensation von einem Fach bedeutet eine Reduktion von Entwicklungschancen. Ein späterer Wiedereinstieg ist praktisch nicht mehr möglich. Wenn jedoch eine Schülerin oder ein Schüler individuelle minimale Ziele in keiner Art und Weise mehr erreichen kann und schulisch einer hohen Belastung ausgesetzt ist, kann in besonderen Ausnahmefällen eine Dispensation von einer Fremdsprache ermöglicht werden. Das Amt für
Volksschule hat diesbezüglich eine Weisung erlassen:
Umgang_Dispensationen_Fremdsprachenunterrich_PS [PDF, 209 KB]
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