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Neue Teilnahmebedingungen für berufsbegleitende Ausbildung an der HfH

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Das Departement für Erziehung und Kultur DEK hat die Teilnahmebedingungen für den berufsbegleitenden Master-Studiengang Schulische Heilpädagogik an der Hochschule für Heilpädagogik in Zürich HfH neu geregelt.

Neue Teilnahmebedingungen für berufsbegleitende Ausbildung an der HfH

Das Departement für Erziehung und Kultur DEK hat die Teilnahmebedingungen für den berufsbegleitenden Master-Studiengang Schulische Heilpädagogik an der Hochschule für Heilpädagogik in Zürich HfH neu geregelt.

Neu ist, dass der Kanton die Besoldungskosten der abwesenden Lehrpersonen während fünf Studienwochen, die Teil der Ausbildung sind, übernimmt. Das heisst, dass diese für die Studienwochen keine Lohneinbusse mehr haben. Weiterhin gilt, dass während vier Semestern das Pensum der Lehrpersonen in Ausbildung höchstens 75% betragen darf.
Beachten Sie bitte, dass der Entscheid des Departementes vom 3. Oktober 2011 den gleich betitelten Entscheid vom 14. September 2011 ersetzt. In diesem war nicht klar, dass der Kanton – wie in solchen Fällen üblich – die Kosten der Besoldung der betreffenden Lehrperson (und nicht die Stellvertretungskosten) während ihrer Abwesenheit übernimmt.
Der Entscheid dieser Kostenübernahme gilt ab Herbst-Semester 2011 der HfH. Das bedeutet, dass für Lehrpersonen, welche in den Kalenderwochen 35, 36 oder 37 bereits eine solche Studienwoche besucht haben, die Besoldungskosten während der Abwesenheit übernommen werden. Falls bei Lehrpersonen für diese Woche bereits ein Lohnabzug vorgenommen worden ist, kann dieser zurückerstattet und dem AV in Rechnung gestellt werden.

Der Entscheid:Entscheid_HfH_Teilnahmebedingungen  [PDF, 332 KB]

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