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Der Thurgau erweitert die Begabtenförderung

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Die Zahl der Plätze für begabte Schüler/-innen in Sport oder Musik wird auf 280 erhöht. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das Rahmenkonzept genehmigt und auf den 1. August 2011 in Kraft gesetzt.

Der Thurgau erweitert die Begabtenförderung

Die Zahl der Plätze für begabte Schüler/-innen in den Bereichen Sport und Musik wird auf 280 erhöht. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das entsprechende Rahmenkonzept genehmigt und auf den 1. August 2011 in Kraft gesetzt.

Gemäss Gesetz kann der Regierungsrat Bildungsaufgaben für besonders begabte Kinder kantonal selbst erfüllen oder einzelnen Gemeinden oder privaten Institutionen übertragen. Grundlage dazu bildet ein Rahmenkonzept, worin unter anderem die Finanzierung, die Bewilligungs- und Aufnahmeverfahren sowie die maximale Anzahl der Angebote und Plätze geregelt sind. Im Frühling 2010 erteilte der Regierungsrat den Auftrag, das bestehende Rahmenkonzept zu überarbeiten. Das überarbeitete und nun vom Regierungsrat genehmigte Rahmenkonzept stützt sich im Grundsatz auf dasjenige von 2006 ab. Die Anforderung an die Schulen, die solche Programme durchführen, und die Definition der Anforderung für die Aufnahme in ein Förderprogramm wurden nicht verändert.
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage werden jedoch die maximal angebotenen Plätze erhöht. Im Sportbereich wird die Zahl von 120 auf 180 erhöht. Diese verteilen sich auf fünf Sekundarschulen in Amriswil, Bürglen, Erlen, Frauenfeld und einer weiteren Schule, deren Gesuch vorliegt. Im Musikbereich wird die Zahl der Plätze von 40 auf 60 erhöht. Diese werden in den bisherigen Sekundarschulen in Weinfelden und Kreuzlingen sowie an einer noch nicht festgelegten neuen Schule im Oberthurgau angeboten. Für den Besuch der NET, der nationalen Elitesportschule in Kreuzlingen, hat der Kanton im Schuljahr 2010/2011 eine Kostenbeteiligung für 28 Jugendliche übernommen. Neu wird diese Zahl auf maximal 40 festgelegt. Mit der Erhöhung der Anzahl Plätze in den Begabtenförderungsprogrammen auf maximal 280 ergeben sich für den Kanton bei einer Ausschöpfung der Maximalzahlen Kosten von gut 500 000 Franken.
(Bild:BASF)

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