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Zehn Vertragssonderschulen werden evaluiert

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Durch die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) sind die Kantone seit dem 1.1.2011 für die Belange der ehemaligen IV-Sonderschulung zuständig.

Zehn Vertragssonderschulen werden evaluiert

Durch die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen
Bund und Kantonen (NFA) sind die Kantone seit dem 1.1.2011 für die Belange der
ehemaligen IV-Sonderschulung zuständig.

Dies umfasst auch die Sicherstellung der Qualität der Sonderschulung.
Im Kanton Thurgau sollen ab Herbst 2011 bis Ende 2013 alle 10 Vertragssonderschulen
evaluiert werden. Dabei wird Rücksicht genommen auf Struktur und Profil der Schule.
Die Evaluation beinhaltet eine Qualitätseinschätzung für den Schul-, Therapie- und
Wohnbereich sowie eine Formulierung von Entwicklungshinweisen. Der Fokus der geplanten
Evaluationen liegt auf dem Thema «Förderplanung».
Mit der Ausführung der Evaluationen wird die Hochschule für Heilpädagogik HfH Zürich
beauftragt. Dr. Belinda Mettauer Szaday wird den Evaluationsteams vorstehen. Diesen
werden auch für die jeweilige Sonderschule nicht zuständige Personen angehören.

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