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Deutschkurse: Thurgauer Kantonsrat will die Bundesverfassung ändern

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Eltern sollen sich wieder an Kosten für Deutschkurse ihrer Kinder beteiligen müssen. Das fordert eine Grossratsmehrheit. Auslöser ist ein Entscheid des Bundesgerichtes aus dem Jahr 2017.

Das Bundesgericht pfiff kurz nach Weihnachten 2017 den Kanton zurück. Grund: Das Thurgauer Volksschulgesetz verstosse gegen die Bundesverfassung. Konkret ging es darum, dass Eltern schulpflichtiger Kinder, die kaum Deutsch sprechen, für Sprachkurse zur Kasse gebeten wurden. Auf Geheiss der obersten Richter passte der Thurgau sein Gesetz an.

Die Mehrheit des Thurgauer Kantonsparlaments will das nicht auf sich sitzen lassen: Am Mittwoch erklärte sie eine Motion für erheblich, die zum Ziel hat, mit einer Standesinitiative die Bundesverfassung zu ändern. 66 Kantonsräte sprachen sich dafür aus, 54 dagegen.

Thurgauer Zeitung, 25. Oktober 2018: «Thurgauer Kantonsrat will die Bundesverfassung ändern»
 

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