Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Kulturkonzept 2019 – 2022 mit vielen Neuerungen

• Departement

Der Regierungsrat genehmigte das umfassend überarbeitete Kulturkonzept des Kantons Thurgau für die Jahre 2019 – 2022 und lässt damit jährlich über eine Million Franken mehr aus dem Lotteriefonds fliessen.

 

Das vom DEK umfassend überarbeitete Kulturkonzept 2019 – 2022 enthält einige Neuerungen: Künftig werden mehr Gelder aus dem Lotteriefonds ausgerichtet, der bisherige Schwerpunkt Kulturvermittlung geht in die ordentliche Förderung über und neu sind sämtliche Kriterien für die Beitragsgewährung zur Vereinfachung für die Gesuchstellenden direkt online abrufbar unter www.kulturamt.tg.ch.

Mit der neuen Fassung des Kulturkonzeptes setzt der Kanton zudem drei Entwicklungsziele in der Kulturförderung, die für den Thurgau wichtige kulturelle Impulse aufgreifen und eine nachhaltige Kulturförderung ermöglichen. Dies sind die Umsetzung der Museumsstrategie für die kantonalen Museen, die stärkere Vernetzung der Veranstalterinnen und Veranstalter im Kulturbereich sowie neue Impulse für die Thurgauer Musikszene. Diese Entwicklungsziele sollen die stärkere Vernetzung fördern und zu Kooperationen anregen. Zudem werden so inhaltliche Akzente gesetzt und damit ein Beitrag zur Bewältigung besonderer Herausforderungen geleistet, vor denen die grosse Zahl an kleinen und mittleren Veranstaltern im Kanton sowie die kantonalen Museen stehen.

Die in den Jahren 2016 bis 2018 entwickelte Museumsstrategie für die kantonalen Museen tritt nun in die konkrete Umsetzungsphase. Geplant sind institutionsübergreifende (Ausstellungs-)Projekte, ein gemeinsamer visueller Auftritt und die Nutzung von Synergien, flankiert von baulichen Massnahmen für eine zukunftsträchtige Positionierung und Stärkung der kantonalen Museen. Im Rahmen des zweiten Schwerpunktes organisiert das Kulturamt künftig regelmässige Netzwerktreffen für Kulturveranstalterinnen und -veranstalter im Thurgau. Das Ziel ist, den Wissensaustausch und die Professionalisierung der Veranstalterinnen und Veranstalter zu unterstützen und sie so zu fördern. Der dritte Schwerpunkt soll der vielfältigen Thurgauer Musikszene neue Impulse geben. Eine Vielzahl an aktiven Ensembles und Organisationen veranstaltet im Kanton Konzerte, Musikreihen und Festivals. Innovative Projekte sind jedoch eher rar und genreübergreifende Vorhaben oder solche, die neue Synergien schaffen, gibt es nur vereinzelt. Der Schwerpunkt soll deshalb zu mehr Austausch und Kooperationen über die Genregrenzen hinweg anregen und der Thurgauer Musiklandschaft neue Impulse geben.

Der Wunsch nach stärkerer Vernetzung im dezentral orientierten Kanton ist den Kulturschaffenden und Organisationen ein besonderes Anliegen. Mit diesen wurden im Vorfeld Gesprächsrunden veranstaltet, um Anregungen und Ideen aufzunehmen sowie Anliegen an die kantonale Kulturförderung zu klären. Die neue Fassung des Kulturkonzeptes, das neu für vier statt drei Jahre gilt, wurde vom Kulturamt erarbeitet. Die Fachreferate des Kulturamtes, die Kulturkommission des Kantons Thurgau, die kulturellen Ämter sowie der Stiftungsrat und die Geschäftsstelle der Kulturstiftung des Kantons Thurgau wurden in diesen Prozess miteinbezogen oder das Konzept wurde ihnen zur Vernehmlassung unterbreitet. Die allgemeine Ausrichtung des Konzeptes beruht auf den bisherigen Grundlagen und sieht keine grundsätzlichen Änderungen der Praxis vor.

Mit dem neuen Kulturkonzept werden voraussichtlich jährlich über eine Million Franken mehr aus dem Lotteriefonds fliessen. Insgesamt erhöhen sich die geplanten Beiträge für die Jahre 2019 bis 2022 von bisher jährlich 9 746 000 Franken auf 10 791 000 Franken. Die jährlichen Beiträge für Leistungsvereinbarungen nehmen aufgrund zahlreicher Erhöhungen von bisher 2 646 000 Franken auf neu 3 091 000 Franken zu. Die jährlichen Entnahmen aus dem Lotteriefonds steigen wegen der geplanten Erhöhung des Beitrages an den NHG-Fonds von zwei Millionen Franken auf 2,5 Millionen Franken (vorbehältlich der Genehmigung durch den Grossen Rat) und als Folge des neuen Beitrages an die Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Familienfragen für Projektförderung (100 000 Franken, gemäss HG2020) von 7,1 Millionen Franken auf 7,7 Millionen Franken. Auf praktisch gleichem Niveau bleiben die Beiträge zu Lasten der Staatsrechnung.

Das neue Kulturkonzept gilt vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2022. Alle Leistungsvereinbarungen mit kulturellen Trägerschaften werden ebenfalls für diese Zeitdauer abgeschlossen.

Aufrufe total: 1

Kommentare