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KJF: Kinderrechte gelten überall

• Gesundheit & Prävention

Was bedeutet die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention für die Kinder in der Schweiz? In welcher Verantwortung stehen die Erwachsenen? Wie ist es möglich, die einzelnen Artikel aus der Kinderrechtskonvention im Alltag umzusetzen? Diese und weitere Fragen wurden am sechsten Netzwerktreffen der Verantwortlichen für die Kinder- und Jugendförderung im Lebensraum Thurgau diskutiert.

Über 130 Verantwortliche der Kinder- und Jugendförderung des Kantons Thurgau folgten der Einladung der Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Familienfragen (KJF) des Kantons Thurgau (Pascal Mächler und Jasmin Gonzenbach-Katz) und trafen sich in Weinfelden. Der von Stefan Tittmann vom Ostschweizer Zentrum für Gemeinden der Fachhochschule St. Gallen moderierte Anlass regte die Teilnehmenden mit Fachreferaten, Praxisbeispielen und Workshops zu einem aktiven Austausch an.

Information und Sensibilisierung der Kinderrechte als Basis
Mona Meienberg des Schweizerischen Komitee der UNICEF zeigte die Situation der Kinderrechte in der Schweiz auf. Man mag der Schweiz einen hohen Standard zuordnen, doch es gibt auch hierzulande einiges zu beachten, damit die Umsetzung der Kinderrechte sowohl auf Bundesebene, wie auch auf kantonaler und kommunaler Ebene tatsächlich gelingt. Mit der Ratifizierung des internationalen Rechts in der Schweiz im Jahr 1997 fand ein Paradigmenwechsel statt: das Kind wurde vom Rechtsobjekt zu Rechtssubjekt, es wurde ein Träger von Rechten. Die Kinderrechtskonvention gilt für alle Kinder ab der Geburt bis zum 18. Lebensjahr und schliesst somit die Jugendlichen mit ein.

Alle Unterlagen und Präsentationen zum Netzwerktreffen sind auf der Webseite der Fachstelle KJF www.kjf.tg.ch

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