Schulpsychologie zwischen Stuhl und Bank
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Schulpsychologen und -psychologinnen erfüllen die Kriterien des schweizerischen Psychologieberufegesetzes und haben wie die Ärzte eine gesetzliche Schweigepflicht.Und doch.... Ein Gastkommentar in der Neuen Zürcher Zeitung vom 30. November 2018.
NZZ, 30. November 2018:
«Schulpsychologie zwischen Stuhl und Bank»
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