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Regierungsrat genehmigt die Änderung der Beitragsverordnung

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Der Regierungsrat hat die Verordnung zum Gesetz über Beitragsleistungen an die Schulgemeinden (Beitragsverordnung) geändert. Ebenfalls festgelegt hat der Regierungsrat die durchschnittliche Lehrerbesoldung pro Lektion, den Lektionenfaktor sowie den Zuschlag für sonderpädagogische Massnahmen. Die Mehrkosten für den Kanton belaufen sich insgesamt auf 1,67 Millionen Franken.

Die durchschnittliche Lehrerbesoldung pro Lektion (Lektionspauschale) muss laut Gesetz jährlich der Lohnentwicklung und allfälligen Änderungen der Anstellungsbedingungen angepasst werden. Weil der Regierungsrat eine generelle Besoldungsanpassung von 0,3 Prozent beschlossen hat, muss auch die Lektionspauschale erhöht werden. Auf der Stufe Kindergarten beträgt diese neu 80,81 Franken (bisher 80,57 Franken), auf der Stufe Primarschule 89,40 Franken (bisher 89,13 Franken) und auf der Stufe Sekundarschule 109,25 Franken (bisher 108,92 Franken). Die entsprechenden Mehrkosten für den Kanton betragen 850 000 Franken.

Im Rahmen der Verbesserungen des Französischunterrichts hat der Regierungsrat die Stundentafel der Primarschule angepasst, damit in der 5. und 6. Klasse in der Regel zwei, mindestens jedoch eine Halbklassenlektion für den Französischunterricht eingesetzt wird. Durch den Unterricht in der Halbklasse wird der Personalaufwand erhöht. An diesen Kosten beteiligt sich der Kanton im Rahmen der Beitragsleistungen und berücksichtigt bei der Festlegung des Lektionenfaktors eine zusätzliche Lektion. An der Zahl von 169 Pflichtlektionen für die Schulkinder ändert sich nichts, der Aufwand der Schulgemeinden für diese Pflichtlektionen erhöht sich hingegen von 216 auf 217 Lektionen. In der Folge erhöht sich auch der Lektionenfaktor für die Primarschule von 1,71 auf 1,72. Diese Erhöhung führt zu Mehrkosten von 820 000 Franken.

Keine Veränderung der Kosten für den Kanton hat die vom Regierungsrat genehmigte Änderung des Zuschlags für sonderpädagogische Massnahmen. Diesen Zuschlag legt der Regierungsrat jährlich fest. Die Bestimmung der Prozentsätze beeinflusst lediglich die Verteilung innerhalb der Schulgemeinden.

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