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Urner Gemeinden erhalten mehr Spielraum bei Schulleiterpensen

• Medienspiegel CH

Der Kanton Uri hat die Pensenregelung für Schulleiter neu festgelegt. Diese besteht künftig aus einem Sockel- und einem Bandbreitenpensum. In der Vernehmlassung forderten die Gemeinden mehr Flexibilität, der Erziehungsrat ist dem nun nachgekommen.

Ein Schulleitungspensum an der Volksschule setzt sich aus einem Sockelpensum von 20 Prozent und einem Bandbreitenpensum mit Faktorenspektrum zusammen. Letzteres kann zwischen 1,2 und 1,7 Lektionen oder 4,1 bis 5,9 Stellenprozent variieren, wie der Erziehungsrat beschlossen hat. Das teilte die Urner Bildungsdirektion am Dienstag mit.

Den Faktor legt die gemeindliche Schulbehörde fest. Er hängt etwa von der Anzahl Lehrpersonen pro Abteilung ab, von der Schülerzahl, der Führungsspanne, der Zusammensetzung des Personals, der Anzahl und Lage der Schulstandorte, der Aufgabendelegation an ein Sekretariat und der Vielfalt der schulischen Angebote.

Ursprünglich hatte die Regierung eine Spannweite von 4,5 bis 5,5 Stellenprozente vorgeschlagen. Dies kam in der Vernehmlassung aber nicht gut an, das Spektrum sei zu eng, lautete der Tenor. Einige Gemeinden hatten noch mehr Flexibilität gefordert. Die dezentrale Schulführung werde zu wenig gewertet, lautete etwa ein Kritikpunkt.

Die Regelung tritt per 1. August 2019 in Kraft, die Pensen der Schulleitungen sind innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Änderung anzupassen. Anlässlich der Vernehmlassung hatte die Regierung mit Mehrkosten für alle Gemeinden von minimal 170'000 Franken gerechnet.
 

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