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LCH: Kanton St. Gallen diskriminiert Kindergartenlehrpersonen

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Die Verwaltungsrekurskommission hat entschieden, dass die Regelung der Pausenaufsicht die Kindergartenlehrpersonen diskriminiert. Die Regelung der Pausenaufsicht zwingt die Mehrheit der Kindergartenlehrpersonen, grundsätzlich täglich Pausenaufsicht zu leisten, ohne dafür bezahlt zu werden. Daher hat der Kantonale Lehrerinnen- und Lehrerverband (KLV St.Gallen) Klage bei der Verwaltungsrekurskommission des Kantons St.Gallen (VRK) eingereicht.

Der Kanton St.Gallen (Bildungsdepartement) als Beklagter vermochte den Nachweis, dass die Regelung diskriminierungsfrei umsetzbar sei, nicht zu erbringen.
Die Verwaltungsrekurskommission hat die Klage mit Entscheid vom 09.Mai 2019 gutgeheissen. Sie hat festgestellt, dass die kantonale Regelung über den Berufsauftrag für Lehrpersonen die Kindergartenlehrpersonen diskriminiert, indem sie keine differenzierte Regelung bzw. keine Entlohnung der Pausenaufsicht vorsieht.
Mit diesem Entscheid wird eine jahrelange Ungleichbehandlung der Kindergartenlehrpersonen anerkannt. Der KLV St.Gallen fordert den Kanton erneut auf, nun schnellst möglich eine Regelung auszuarbeiten, welche die Diskriminierung beseitigt.
Aktuell bleibt jedoch noch die Rechtsmittelfrist abzuwarten.

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