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Neue Auflage der Broschüre «Guter Start ins Kinderleben»

• Gesundheit & Prävention

Das Netzwerk «Guter Start ins Kinderleben» ist im Kanton Thurgau etabliert. Das wichtigste Instrument, die Broschüre «Guter Start ins Kinderleben - Vernetzung und Zusammenarbeit in der Frühen Kindheit und im Kinderschutz», wurde überarbeitet und auf den aktuellsten Stand gebracht. Notwendig wurde das u.a. durch die Veränderung der Meldepflichten im Kindesschutz.

Um das Wohl der Kinder zu fördern und allfällige Gefährdungen zu verhindern, ist das frühzeitige Erkennen von Risikofaktoren wichtig. Im Frühbereich gibt es eine Vielzahl von Fachpersonen, die mit Eltern von Babys und Kleinkindern arbeiten. Um die Kooperation untereinander zu verstärken und eine systematische Zusammenarbeit zu ermöglichen, stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, die alle Teil der neu überarbeiteten Broschüre «Guter Start ins Kinderleben - Vernetzung und Zusammenarbeit in der Frühen Kindheit und im Kinderschutz» sind. So hilft der Einschätzungsbogen, Ressourcen und Risikofaktoren aus einer Gesamtsicht zu erkennen, das Ampelsystem erleichtert die Kommunikation zwischen den Fachpersonen und der Entscheidungsbaum bietet Orientierung im Umgang mit Gefährdungssituationen. 

Die Neuauflage der Broschüre ist möglich dank der finanziellen Unterstützung von Gesundheitsförderung Schweiz im Rahmen des Kantonalen Aktionsprogramms «Psychische Gesundheit für Kinder und Jugendliche». Sie wird vom Gesundheitsamt und von der Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Familienfragen des Kantons Thurgau herausgegeben.

Veränderung der Meldepflichten
Bisher waren nur Personen in amtlicher Tätigkeit wie beispielswiese Mitarbeitende in der Sozialarbeit sowie Lehrpersonen verpflichtet, eine Gefährdungsmeldung zu machen, sofern sie die Gefährdung nicht selbst abwenden konnten. Aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen betrifft die Meldepflicht künftig alle Fachpersonen, die beruflich regelmässig mit Kindern Kontakt haben. 
Neu müssen alle Fachpersonen aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Pflege, Betreuung, Erziehung, Bildung, Sozialberatung, Religion und Sport bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Meldung erstatten. Grundsätzlich kann weiterhin jede Person der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Meldung erstatten, wenn die körperliche, psychische oder physische Integrität einer minderjährigen Person gefährdet erscheint. 

Umfassende Unterstützung 
Katja Husi-Büttner und Tanja Fridle vom Netzwerk «Guter Start ins Kinderleben (GSIK)» sind das ganze Jahr für Fragen der Fachpersonen da. Auch anonyme Fallbesprechungen oder eine Intervision vor Ort sind auf Anfrage möglich. Kontakt: Perspektive Thurgau, Angebotsleitung GSIK, Tel. 071 626 02 02. 

Download der Broschüre «Guter Start ins Kinderleben»

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