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Basisstufe: Grosser Rat und Schulgemeinden entscheiden über deren Einführung

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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau will die Einführung der optionalen Basisstufe ermöglichen. Deshalb beauftragt er das DEK, die nötigen Rechtsgrundlagen zu Handen des Grossen Rates zu erarbeiten.

Basisstufe: Grosser Rat und Schulgemeinden entscheiden über deren Einführung
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau will die Einführung der optionalen Basisstufe ermöglichen. Deshalb beauftragt er das DEK, die nötigen Rechtsgrundlagen zu Handen des Grossen Rates zu erarbeiten.

Im Rahmen einer Gesamtbeurteilung kommt der regierungsrat zum Schluss, dass die Einführung des Basisstufenmodells nicht obligatorisch, sondern als Option für die Schulgemeinden möglich werden soll.

Drei Gründe sprechen hierfür:
1. Der pädagogische Wert der Basisstufe hat sich während des Projekts bestätigt.
2. Durch das optionale Basisstufen-Modell wird der pädagogische und schulorganisatorische Handlungsspielraum für die Schulgemeinden vergrössert.
3. Die positive Bilanz der Versuchsschulen im Kanton, welche 7 Jahre lang die Basisstufe getestet haben.

Die Einführung soll optional bleiben, weil in den Schulgemeinden unterschiedliche Voraussetzungen herrschen.
Den Regierungsratsbeschluss zu den Grundlagen lesen Sie hier:

Grundlagen_Basisstufenmodell  [PDF, 472 KB]

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