Basisstufe: Grosser Rat und Schulgemeinden entscheiden über deren Einführung
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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau will die Einführung der optionalen Basisstufe ermöglichen. Deshalb beauftragt er das DEK, die nötigen Rechtsgrundlagen zu Handen des Grossen Rates zu erarbeiten.
Basisstufe: Grosser Rat und Schulgemeinden entscheiden über deren Einführung |
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau will die Einführung der optionalen Basisstufe ermöglichen. Deshalb beauftragt er das DEK, die nötigen Rechtsgrundlagen zu Handen des Grossen Rates zu erarbeiten. |
Im Rahmen einer Gesamtbeurteilung kommt der regierungsrat zum Schluss, dass die Einführung des Basisstufenmodells nicht obligatorisch, sondern als Option für die Schulgemeinden möglich werden soll.
Drei Gründe sprechen hierfür:
1. Der pädagogische Wert der Basisstufe hat sich während des Projekts bestätigt.
2. Durch das optionale Basisstufen-Modell wird der pädagogische und schulorganisatorische Handlungsspielraum für die Schulgemeinden vergrössert.
3. Die positive Bilanz der Versuchsschulen im Kanton, welche 7 Jahre lang die Basisstufe getestet haben.
Die Einführung soll optional bleiben, weil in den Schulgemeinden unterschiedliche Voraussetzungen herrschen.
Den Regierungsratsbeschluss zu den Grundlagen lesen Sie hier:
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